Schulbetrieb und Anfahrt zur Schule bei Glatteis/ Schnee   (8.2.21)

 

 

  • Es obliegt ausschließlich dem Schulträger (Landkreis) und dem Staatlichen Schulamt, ob eine Schule bei extremen Wetterlagen tageweise geschlossen bzw. ob die Schülerbeförderung eingestellt wird. Die Schulleitung hat keine Möglichkeit, dies für die eigene Schule festzulegen. Sollten Landkreis und Schulamt zu dem Schluss kommen, dass der Schulbesuch eine hohe Gefährdung mit sich bringt, wird eine Schulschließung (meist kreisweit) durch die Schule oder die Medien bekannt gegeben.       
  • Die für die Schülerbeförderung zuständigen Busunternehmen können –auch noch am Morgen eines Schultages- entscheiden, dass sie aufgrund der regionalen Bedingungen nicht fahren können.
  • Diese Entscheidung wird uns meist sehr allgemein mitgeteilt. Das heißt, dass bei extremen Wetterlagen keine konkreten Linienausfälle genannt werden, sondern allgemein von Busausfällen und Verspätungen gesprochen wird. Aus diesem Grund können wir Ihnen keine Auskünfte über die von Ihrem Kind genutzte Linie geben.
  • Sollte ein Bus zur ersten Stunde nicht fahren können, ist die Bitte an Sie und Ihre Kinder, dass diese nach einer Wartezeit von ca. 15 Minuten von der Haltestelle aus nach Hause gehen sollen. Es besteht die Möglichkeit, die Anfahrt mit dem Bus zur 2. Stunde zu versuchen. Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern, wie Sie sich verhalten sollen, wenn Sie selbst nicht mehr zu Hause sein sollten.
  • In dem Fall, dass die Busse in den Ortschaften fahren, den Berg zur Schule aber nicht bewältigen können, ist es so geregelt, dass die Fahrer die Schüler beim Bürgerhaus aussteigen lassen. Die Schüler sollen dann den restlichen Weg zur Schule zu Fuß bewältigen. Dies schaffen die Kinder problemlos, die großen Schüler helfen den Kleineren und weisen den Weg.
  • Sollte keine allgemeine Schulschließung angeordnet sein, wird zumindest eine Notbetreuung für die Kinder angeboten, die zur Schule kommen.
  • Grundsätzlich können Sie bei extremen Wetterlagen aber immer entscheiden, ob Sie Ihre Kinder auf den Schulweg schicken. Sollte Ihnen die Gefahr zu groß sein, oder schlichtweg die Busse nicht fahren, gelten diese Tage als entschuldigt.